(ks, 12.11.2016) In letzter Gemeindevertretersitzung vom 09.11.2016 wurde
der Antrag gestellt, sich mit den Zuständen der Bushaltestellten in der Gemeinde Gosen-Neu Zittau bezüglich einer Barriere-Freiheit zu befassen.
Der maßgebliche Ausschuss dafür sei nach Antragsformulierung der für
Gemeindeentwicklung in Gosen-Neu Zittau. Die Mehrheit der Gemeindevertreter
verweigerten jedoch die Zustimmung. In vorheriger kurzer Diskussion gab Thomas
Schölzchen, Vorsitzender des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Mitglied der Fraktion "SPD und Freunde", sowie der
Bürgermeister Thomas Schwedowski (SPD) an, es seien keine Mängel bekannt. Anders sieht
es die den Antrag stellende Fraktion "bürgernah". Es seien sehr wohl Hindernisse
für Menschen mit Behinderung vorhanden. Ein Verweis auf die Erneuerung der
Busflotte durch barrierefreie Busse greife zu kurz. Es ginge nicht um die
Fahrzeuge, sondern die Haltstellensituation im Ort, so Fraktionschef Günter
Sierakowski (parteilos). Unverständnis zeigte auch André Organiska (CDU), stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Dass der Antrag zur „Erstellung einer Anforderungs- und
Bedarfsanalyse zur Sicherung der Barriere-Freiheit an Bushaltestellen in der
Gemeinde Gosen-Neu Zittau“ abgelehnt wurde, ohne sich auch nur Ansatzweise mit
den Gegebenheiten und Hintergründen des Antrages zu befassen, sei nicht
nachvollziehbar. Er geht davon aus, dass es sich auch hier erneut um
prinzipielle Ablehnung des Antrages handele, da dieser von der Fraktion
"bürgernah" gestellt wurde. In der ablaufenden ersten Hälfte der aktuellen
Legislaturperiode sei diese, für viele Bürgerinnen und Bürger nicht
nachvollziehbare Situation, oft vorgekommen, so Organiska. Weiter "Es zeige den
grundsätzlichen Unwillen einiger Verantwortlichen, tatsächlich mit einer seit
2014 durch die Mehrheit der Gemeindevertretung, nach jahrelanger Abstinenz
wieder eingesetzter Ausschussarbeit umgehen zu wollen".
In anderen Kommunen wird gehandelt Der barrierefreie Umbau und Neubau von Haltestellen ist eines der wichtigsten Themen, wenn es um die Schaffung einer "barrierefreien Mobilität im ÖPNV (Öffentlichen Personen Nahverkehr)" geht. So bietet der überwiegende Teil der Verkehrsunternehmen seinen Fahrgästen zwar zunehmend Niederflurfahrzeuge an, jedoch stellen nur wenige Kommunen bislang auch entsprechend niederflurangepasste erhöhte Borde bzw. barrierefreie Haltestellen zur Verfügung. Dazu zählt neben der reinen Haltestellengestaltung auch die Warteflächen und Zuwege zu den Haltestellen zu verbessern, d.h. die Haltestellen und Umfeld als Gesamtheit barrierefrei(er) zu gestalten. Dazu gibt es gesetzliche Vorgaben, die in anderen Kommunen bereits Wirkung zeigten. Dort wo die Gesetze in Kraft sind und/ oder Behindertenbeauftragte beteiligt werden, liegt der Anteil an bereits realisierten und bis Ende nächsten Jahres projektierten Umbauten deutlich höher.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit Fragen, Beschwerden oder Anregungen direkt an den Landesbehindertenbeauftragten wenden. Dieser sorgt sich außerdem um die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der kommunalen Behindertenbeauftragten und Beiräte sowie allen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Er arbeitet eng mit dem Landesbehindertenbeirat zusammen und wird durch diesen beraten:
Kontaktdaten Jürgen Dusel
Beauftragter der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Behindertenbeauftragter@masgf.brandenburg.de
Sekretariat Mathias Irmer
Telefon: 0331 866-5015 - Fax: 0331 27548-5014
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